Neben der stärkeren Orientierung auf eine Vermittlung von Arbeitslosengeld II-EmpfängerInnen in den ersten Arbeitsmarkt wird der öffentlich geförderten Beschäftigungsförderung jedoch weiterhin Bedeutung beigemessen.
Deshalb werden die im Rahmen des ÖBS ergänzend geförderten Beschäftigungsmaßnahmen mit dem Programm „BerlinArbeit“ weiterentwickelt.
Geprüft wird, wie unter den Bedingungen der SGB II-Instrumentenreform und der Kürzung der den Jobcentern zur Verfügung stehenden Eingliederungsmitteln bestehende gute Projekte weitergeführt werden können. Hierzu wird das Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ genutzt.“
Wie es mit dem Bundesprogramm „Bürgerarbeit“ in Berlin weitergehen soll, wird dann weiter ausgeführt:
"Bei der Bürgerarbeit handelt es sich um sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse, die seitens des Bundes monatlich mit 900 Euro pro Förderfall gefördert werden. Bei einer 30 stündigen Wochenarbeitszeit entspräche diese einem Stundenlohn von rund 7,50 Euro.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Nutzung von Arbeitsförderinstrumenten grundsätzlich nicht geeignet ist, fachlich wünschenswerte Projekte dauerhaft zu finanzieren. Geförderte Beschäftigungsmaßnahmen sind immer befristet und können die bezirkliche Infrastruktur lediglich ergänzend unterstützen.
Das Berliner Vergabegesetz legt 7,50 Euro /h (Arbeitnehmer Brutto) als Mindestlohn fest. Die neue Regierungskoalition Berlin plant eine Anhebung auf 8,50 Euro/h.
Für nach dem SGB II oder nach dem Beschäftigungsmodell Bürgerarbeit geförderte Beschäftigungsmaßnahmen trifft diese Regelung nicht zu, da es sich nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe handelt.
Es werden jedoch große Anstrengungen unternommen, zukünftig mehr Langzeitarbeitslose über das Programm "Berlin/Arbeit" zu fördern.
Das Land Berlin verfügt im Rahmen der für Arbeitsfördermaßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und mit Hinweis auf die Bundesregelungen nicht über ausreichende Mittel, um die von Herrn Zöllner gewünschte Aufstockung der Förderbeträge vorzunehmen."
Damit ist jetzt endgültig klar, dass es bei der Bürgerarbeit zukünftig bei 7,50 Euro/h bleibt, wobei die Berechnungsgrundlage bei 30 Wochenstunden zugrunde gelegt wird. Das führt dann auch in Berlin dazu, dass die Bürgerarbeiter demnächst mit Hartz IV aufstocken müssen.
Detlef Zöllner

