• Startseite
  • Der Berater
  • Impressum
  • Suche
  • Login
   
Politik
  • Aus Bund & Land
  • Zöllner-Petitionen
Beratung
  • Aus unserer Praxis
Informationsportale
  • Erstfragen
  • Weitere Portale
Kooperationspartner
  • Anwälte
  • Hilfsorganisation
  • Beratungsstellen
Video

Zöllner

 

BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt betonte dazu gegenüber der Berliner Zeitung:

"Die aktuellen Zahlen sagen nicht, dass immer mehr Hartz-IV-Empfänger betrügen. Vielmehr wird damit bestätigt, dass wir in den Jobcentern gut aufgestellt sind."

Die Mitarbeiter seien sensibilisiert und gut qualifiziert. Das Verfahren zur Überprüfung der Hartz-IV-Empfänger werde ständig optimiert.

Leistungsmissbrauch liegt vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger arbeitet und den Verdienst, der auf den Regelsatz angerechnet würde, nicht angibt.

Das selbe gilt für Sparguthaben, Witwen- oder Waisenrenten, die der Behörde nicht gemeldet wurden.

Außerdem bekommen Familienmitglieder, die gemeinsam in einer Wohnung wohnen, weniger Geld vom Staat als voneinander unabhängige Mitglieder einer Wohngemeinschaft. Wenn man seinen Partner als WG-Mitglied angibt, wird das von der Bundesagentur als Missbrauch gewertet.

Um Leistungsmissbrauch zu erkennen, setzen die Jobcentern vor allem auf Datenabgleich.

Den gibt es zunächst mit der eigenen Behörde - um zu klären, ob ein Hartz-IV-Empfänger andere Sozialleistungen bezieht.

Nachgefragt werden darf auch beim Bundeszentralamt für Steuern, das Freistellungsaufträge für Geldanlagen erfasst.

Abgeglichen wird außerdem mit der Zulagenstelle für Altersvermögen, der Rentenversicherung und - ebenfalls wegen möglicher Rentenzahlungen - mit der Bundesknappschaft und der Deutschen Post.

Prüfer der Bundesagentur werden außerdem losgeschickt, wenn ein Sachbearbeiter des Jobcenters den Verdacht hat, es könnte etwas nicht stimmen.

Ab und an gebe es auch Hinweise von Nachbarn, heißt es bei der Bundesagentur.

Dazu kommen stichprobenartige Zufallsprüfungen, um etwa zu sehen, ob bei einer beantragte Wohnungs-Ersteinrichtung der Kühlschrank wirklich nötig ist.

Der Hartz-IV-Empfänger ist allerdings nicht verpflichtet, den Prüfer in seine Wohnung zu lassen. Die Befragung von Nachbarn ist erlaubt. Beim Verdacht auf Schwarzarbeit übergibt die Bundesagentur an die Zollverwaltung."

Quelle. Berliner Zeitung

 

© 2011 www.rudizentrum.de