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Jobcenter prozessieren gratis

Sozialgericht versinkt in Hartz-IV-Klagen - Grund dafür sind intransparente Verfahren

70 Prozent der Klagen am Berliner Sozialgericht sind Hartz-IV-Fälle. Eine Rekordzahl von über 40 000 Verfahren ist noch offen. »Ein Großteil der Verfahren ist vermeidbar«, sagte die Präsidentin des Berliner Sozialgerichts, Sabine Schudoma, in der Jahrespressekonferenz des Sozialgerichts.

Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten am Sozialgericht lag demnach auf Rekordniveau. »Auch 2011 erreichten die Klagen das Sozialgericht im 12-Minuten-Takt«, so Schudoma. 43 832 Verfahren waren im vergangenen Jahr eingegangen. Das macht einen Monatsdurchschnitt von 3653 Neueingängen.

»Hartz IV macht bei Weitem die Höchstzahl aus«, sagt der Pressesprecher des Gerichts, Marcus Howe.

Die Schuld daran tragen laut Sozialgericht vor allem die Jobcenter. Deren Mitarbeiter machten ihre Sache zwar gut, stellte Schudoma klar: »Sie kommen mit der Arbeit einfach nicht hinterher.« Auch Monate nach der Klageerhebung könne das Jobcenter oft noch keine Stellungnahme abgeben. Weitere unzählige Untätigkeitsklagen folgen daher. »Die Überforderung der Jobcenter führt zur Überlastung der Gerichte«, beklagt Schudoma. Von 127 Richtern beschäftigen sich 72 ausschließlich mit Hartz IV.

Versäumnisse sieht die Präsidentin vor allem bei der Politik. Zum Beispiel bei der Regelung der Angemessenheit der Unterkunftskosten von Leistungsberechtigten. Denn Streitereien um die Kosten der Unterkunft sind das Hauptanliegen der Kläger.

Weitere Streitpunkte:

Die Anrechnung von Einkommen auf Leistungen, Leistungskürzungen bei Sanktionen und die Verletzung von Bearbeitungsfristen durch das Jobcenter. Überraschend ist das nicht. Noch immer berechnen die Berliner Jobcenter die Unterkunftskosten nach der Tabelle »AV Wohnen«, die schon vor einem Jahr vom Bundessozialgericht für rechtswidrig erklärt wurde.

Bei den Richtern des Berliner Sozialgerichts kommt daher ein aus der Praxis entwickeltes Berechnungsmodell zum Einsatz - »unter spezieller Berücksichtigung des Mietspiegels«. Dies ist ein drängendes Problem aus dem Alltag der Betroffenen. Die Zahl derer, die gedrängt werden, sich eine günstigere Wohnung zu suchen, steigt stetig an. Schudoma appelliert an den Senat: »Schaffen Sie transparente, sozial ausgewogene und praxistaugliche Mietgrenzwerte!«

Ein Dorn im Auge ist der Präsidentin, dass Jobcenter quasi einen Freifahrtschein für Verfahren haben: »Gäbe es die Gebührenpflicht, hätten Jobcenter im vergangenen Jahr 2,4 Millionen Euro zahlen müssen.« Und dies allein in Berlin.

Während Rentenversicherungsträger und Krankenkassen Gerichtsgebühren entrichten müssen - immerhin bis zu 150 Euro pro Verfahren - hat das Bundesgesetz die Jobcenter 2006 davon enthoben. So werde der Anreiz genommen, sich außergerichtlich zu einigen - dabei könnten viele der Verfahren durch Gespräche noch während des Widerspruchsverfahrens vermieden werden. »Für das Jobcenter ist das gerichtliche Verfahren eben kostenlos«, sagt Schudoma. Ein Risiko trägt es darum nicht. Auch die Erfolgsquote der Hartz-IV-Klagen spricht Bände: 2011 waren 54 Prozent der Klagen zumindest teilweise berechtigt. In anderen Rechtsgebieten liegt die Quote bei einem Drittel.

Nicht nur die Klageeingänge sind auf Rekordniveau. Auch die Zahl der Verfahren in der Warteschleife wächst an. Über 40 000 waren es 2011. »Der Berg der unerledigten Klagen bringt uns an die Grenze der Belastbarkeit«, sagt Schudoma.

Zwar liegt das Berliner Sozialgericht mit einer Verfahrensdauer von nur zehn Monaten im Bundesvergleich vorn. Trotzdem ist kaum absehbar, wie der Verfahrensberg abgearbeitet werden kann. 100 Richter müssten dafür ein Jahr lang arbeiten - und das Gericht derweil schließen.

Quelle: Berliner Sozialgericht

 

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