Kommunales Beschwerdemanagement soll Sozialgericht entlasten
In der Kreisverwaltung Göttingen soll eine Beschwerdestelle geschaffen werden, um Streitfälle vor allem bei Hartz IV-Zahlungen zu klären..
Stimmt das Parlament dem Kreishaushalt 2012 zu und wird dieser genehmigt, könnte die hauptamtliche Fachkraft noch dieses Jahr beginnen.
Dass ein professioneller Streitschlichter auch in den Berliner Bezirksämtern dringend notwendig ist, zeigt ein Fall aus Hann. Münden.
Ein 51-jähriger Hartz IV-Bezieher aus Münden, der drei Jahre in Berlin lebte, hatte im November 2011 bei einem Berliner Job-Center Geld für den Umzug sowie die Übernahme der Mietkaution beantragt. Das Jobcenter in Berlin, erläutert Landkreis-Pressesprecher Marcel Riethig, habe zwar die Notwendigkeit des Umzugs nach Hann. Münden bescheinigt, aber keine Zusage gegeben.
Grund: Die Brutto-Kaltmiete (Grundmiete plus Nebenkosten) lag zwei Euro über der Angemessenheitsgrenze.
Daraufhin lehnte das Job-Center des Landkreises Göttingen die Übernahme der Mietkaution ab.
Damit war der 51-Jährige nicht einverstanden und schaltete Anwalt Ulrich Görnandt ein. Dieser legte für seinen Mandanten Widerspruch ein. Dass der Fall nicht vor Gericht landete, ist nur dem Entgegenkommen des Vermieters zu verdanken. Dieser war bereit, die Miete um zwei Euro auf 308 Euro zu senken, so dass die Angemessenheitsgrenze eingehalten wurde. Das Job-Center war dadurch bereit, die Mietkaution zu übernehmen.
Im Sozialgericht Hildesheim stapeln sich Hartz IV-Streitfälle dieser Art. Im vorigen Jahr lagen dem Gericht nach Auskunft des Pressesprechers Michael Grese 2156 Klagen vor, die mit Hartz IV tun hatten. 2010 waren es sogar 2526 Klagen.
Zum Vergleich: Die Zahl der Klagen in Rentenfragen, dem zweithäufigsten beklagten Rechtsgebiet, lag bei 684. Ein kommunales Beschwerdemanagement, so Grese, entlaste die Sozialgerichte eindeutig.
Und in Berlin: Im Berliner Sozialgericht gehen täglich dutzende Klagen von erbosten Bürgern ein, die durch ein kommunales Beschwerdemanagement in den Bezirksämtern verhindert werden können. Manchmal reicht hier schon ein klärendes Wort oder der Kontakt mit dem Jobcenter aus. Falsche Entscheidungen durch die SachbearbeiterInnen in den Leistungsabteilungen oder Mißverständnisse der Betroffenen können so schnell ausgeräumt werden.
Hier reichen sogenannte Bescheiderklärer wie bereits 2010 im Jobcenter Berlin-Mitte als Modellversuch praktiziert, nicht aus, um die Klagewelle der Bürger einzudämmen. Der Bürger ist wenig dazu geneigt, sich seine Bewilligungsbescheide durch die ausstellende Behörde erklären zu lassen. Das muss durch eine unabhängige Beratungsstelle gewährleistet werden.
Quelle: dpa
Detlef Zöllner

